Allgemeine Geschäftbedingungen
Vorbemerkung
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
§ 1 Bestellung und Auftragsannahme
Sämtliche Bestellungen, die dem Verkäufer vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung.
Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleibt im Rahmen des technischen Fortschritt ausdrücklich vorbehalten.
§ 2 Lieferzeit
Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die vom Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden.
Die Lieferung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.
Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen.
Eine vom Verkäufer übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
Änderungen oder Nebenabreden oder anders lautende Bedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Besttätigung.
§ 3 Versand
Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Verkäufer die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Verkäufers auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Lieferanten schriftlich übernommen worden.
Bei Überschreitung eines Warenwertes von € 750,00 pro Bestellung erfolgt die Bestellung versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands).
§ 4 Haftung und Mängel
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und bestehende Mängel
dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mängelrügen werden als solche nur dann vom Verkäufer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeiter oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form -und fristgerechten Rügen dar. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen.
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
§ 5 Haftung für Pflichtverletzung des Verkäufers im Übrigen
Der Käufer hat dem Verkäufer zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.
Schadenersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer geltend machen.
§ 6 Ausschuss von Beschaffungsrisiko und Garantie
Der Verkäufer übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko.
Die Übernahme von irgendwie gebarten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrücklich schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer abgeschlossen.
7 Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Verkäufers in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen des Lieferanten sind netto Kasse zu bezahlen.
Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen..
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Jede vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort wird der Sitz des Verkäufers vereinbart. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Müllheim.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von VITUS Fenstertechnik - Stand: 01/2014