Allgemeine Geschäftbedingungen

 

Vorbemerkung

Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§ 1  Bestellung und Auftragsannahme

Sämtliche Bestellungen, die dem Verkäufer vom Käufer unmittelbar oder  über Außendienstmitarbeiter  erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung.
Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleibt im Rahmen des technischen Fortschritt ausdrücklich vorbehalten.

§ 2  Lieferzeit

Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die vom Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden.
Die Lieferung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Der Verkäufer wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.
Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag  als nicht geschlossen.
Eine vom Verkäufer übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
Änderungen oder Nebenabreden oder anders lautende Bedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Besttätigung.

§ 3  Versand

Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz  des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Verkäufer die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Verkäufers auf den Käufer  über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Lieferanten schriftlich übernommen worden.
Bei Überschreitung eines Warenwertes von € 750,00 pro Bestellung erfolgt die Bestellung versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands).

§ 4  Haftung und Mängel

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und bestehende Mängel
dem Verkäufer  unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mängelrügen werden als solche nur dann vom Verkäufer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeiter oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form -und fristgerechten Rügen dar. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen.
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

§ 5  Haftung für Pflichtverletzung des Verkäufers im Übrigen

Der Käufer hat dem Verkäufer  zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.
Schadenersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger  oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer geltend machen.

§ 6  Ausschuss  von Beschaffungsrisiko und Garantie

Der Verkäufer übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko.
Die Übernahme von  irgendwie gebarten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrücklich schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer abgeschlossen.

 7  Preise

Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Verkäufers in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

§ 8  Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen des Lieferanten sind netto  Kasse zu bezahlen.
Ein Skontoabzug bedarf der  vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen..

§ 9  Eigentumsvorbehalt

Jede vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur  vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen.

§ 10  Erfüllungsort  und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird der Sitz des Verkäufers vereinbart. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Müllheim.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von VITUS Fenstertechnik - Stand: 01/2014